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BFH, 16.03.1994 - I B 171/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klärungebedürftigkeit der Rechtsfrage bezüglich der Gewährung einer Berlinpräferenz bei der Mitwirkung an der Geschäftsleitung von einem Ort außerhalb von Berlin (West)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.02.1990 - I R 120/86
Zum Begriff "Sitz ausschließlich in Berlin (West)", wenn die Kapitalgesellschaft …
Auszug aus BFH, 16.03.1994 - I B 171/93
Der Auffassung des FG Berlin ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1990 I R 120/86 (BFHE 160, 96, BStBl II 1990, 553) - wenn auch nur bezogen auf das in § 21 Abs. 2 BerlinFG ebenfalls genannte Merkmal des Sitzes - gefolgt. - BFH, 08.09.1993 - I B 37/93
Gewährung von Berlinvergünstigungen an eine GmbH deren Geschäftsleitung in …
Auszug aus BFH, 16.03.1994 - I B 171/93
Deshalb hat der Senat schon in seinem Beschluß vom 8. September 1993 I B 37/93 BFH/NV 1994, 363 die grundsätzliche Bedeutung der von der Klägerin geltend gemachten Rechtsfrage verneint.
- FG Berlin, 14.08.1995 - VIII 334/94
Steuerliche Beurteilung der Zerlegung eines Betriebs; Unterhaltung meherer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Berlin, 20.12.1999 - 8 K 8281/98
Ort der Geschäftsleitung im Sinne des§ 21 Abs. 2 Berlinförderungsgesetzes; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar